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Führerschein auf Probe |
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Wer ab dem 1. Dezember 2005 erstmals ein Gesuch um einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder ) oder der Kategorie B ( Personenwagen ) stellt, erhält nach bestandener praktischer Führerprüfung den Führerausweis auf Probe. Die Probezeit beträgt 3 Jahre! (Diese Regelung gilt nicht für Personen die bereits Inhaber eines befristeten Führerausweises der Kategorie A oder B sind). Innerhalb der Probezeit muss ein obligatorischer Weiterbildungstag ( 7 h ) bei einem anerkannten Kursveranstalter absolviert werden.Mehr dazu unter: www.2phasen.ch oder unter www.autofahren.ch |
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