Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

 

Der Weg zum "unbefristeten" Führerschein


Lade Dir nachfolgend das Gesuchsformular für Deinen Lernfahrausweis herunter.

 

 

Kanton ARGesuchsformular        Kanton AIGesuchsformular      Kanton SG: Gesuchsformular 

1)
Nun lass Deine Augen bei einem anerkannten Optiker/ Augenarzt mittels Sehtest untersuchen, und das Ergebnis ins Gesuchsformular eintragen. Der Sehtest ist 24 Monate gültig und wird bei jedem Gesuch um die Erteilung eines Lernfahr– oder Führerausweises benötigt. (Dies gilt auch beim Umtausch eines ausländischen Führerausweises!) 

2)
Darauf folgend, musst Du bei einer anerkannten Stelle den Nothelferkurs absolvieren.Der Kurs darf nicht mehr, als 6 Jahre zurückliegen. (Vom Kurs befreit sind Personen, die bereits einen Führerausweis der Kategorien A, B, A1 oder B1 besitzen. oder Gesuchsteller um Umtausch des ausländischen Führerausweises).

3)
Dem Gesuchsformular legst Du nun eine " Kopie " der erhaltenen Bescheinigung über den Besuch des Kurses über lebensrettende Sofortmassnahmen bei, sowie ein aktuelles farbiges Passfoto Format: 35 x 45 mm (ohne Kopfbedeckung).

4)
Bist Du noch nicht im Besitze eines gültigen Schweizer Lernfahr - oder Führerausweises, so musst Du zwingend persönlich bei der zuständigen Einwohnerkontrolle Deiner Wohngemeinde vorsprechen, und einen gültigen Identifikationsnachweis mittels (Pass, ID oder Ausländerausweis) vorlegen. Das zuständige Einwohneramt leitet dann das vollständig, ausgefüllte Formular an das Strassenverkehrsamt Deines Wohnkantons weiter.

5)
Dann wirst Du vom Strassenverkehrsamt die Zulassungs-/Anmeldekarte zur Anmeldung an die Theorieprüfung erhalten. Du kannst Dich nun für nur CHF 29.00 mit Hilfe modernster Software, welche auf meiner Homepage integriert ist, während zwei Monaten rund um die Uhr selbstständig auf die Theorieprüfung vorbereiten!

Mehr Infos dazu, findest Du unter der Rubrik Theorie lernen Wenn Du gut vorbereitet bist, kannst Du Dich für die Theorieprüfung anhand der Zulassungs-/Anmeldekarte schriftlich anmelden. (Die Theorieprüfung kann frühestens 1 Monat vor erreichen des erforderlichen Mindestalters, und einem gültigen Nothelferausweis (ausg. Kat. F, G und M) abgelegt werden).

Die Theorieprüfung kann nur am Bildschirm, in den Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch abgelegt werden!

(Sie finden jeweils am Mittwoch - Morgen in Trogen, und am Mittwoch - Nachmittag im Zeughaus in Herisau statt).

6)
Nach bestandener Theorieprüfung, bekommst Du per Post vom Strassenverkehrsamt den Lernfahrausweis zugestellt.

 

Nun bist Du bereit bei mir Fahrstunden zu nehmen!

7)
Während des praktischen Unterrichts, bist Du verpflichtet den obligatorischen Verkehrskundeunterricht (VKU) zu besuchen. Dieser findet jeweils vom Montag bis Donnerstag von 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr während zwei Stunden statt.

Du kannst den Unterricht im Kurslokal in St. Gallen besuchen. Mehr Infos dazu, findest Du unter der Rubrik: Verkehrskunde. Die Teilnahme am Unterricht wird vom Fahrlehrer direkt dem Strassenverkehrsamt gemeldet, oder der Stempel der Fahrschule wird auf der Zulassungs-/Anmeldekarte ( wenn vorhanden ) angebracht und mit seiner Unterschrift versehen.

Der Kursbesuch darf nur mit gültigem Lernfahrausweis besucht werden!

8)
Bist Du Prüfungsreif, können wir Dich Online beim Strassenverkehrsamt Deines Wohnkantons, für die praktische Führerprüfung anmelden. 

Für "private" Führerscheinprüfungen ist die Anmeldung allerdings nur telefonisch möglich! ( 071 343 63 14 )

9)
Nach bestandener praktischer Führerprüfung, erhälst Du den Führerschein auf Probe. Die Probezeit beträgt 3 Jahre!
Innerhalb der ersten 12 Monate musst Du ein obligatorischer Weiterbildungstag ( 7 h )  bei einem anerkannten Kursveranstalter absolvieren. Mehr dazu unter: www.2phasen.ch oder www.autofahren.ch

10)
Gerne melde Dich direkt nach bestandener Führerprüfung zum obligatorischen Weiterbildungtag bei der A - Z Verkehrschule Ostschweiz AG in Gossau an. Du wirst automatisch Informationsmaterial erhalten und kannst Dich schliesslich am Datum Deiner Wahl definitiv " selbst "  anmelden. Mehr dazu unter der Rubrik: Obligatorischer Weiterbildungstag

11)
Hast Du den obligatorischen Weiterbildungstag besucht, keinen Ausweisentzug erhalten und bist mindestens 21Jahre alt, so erhältst Du nun den "unbefristeten Führerschein"

12) Ab dem 1. Januar 2021 sind einmal absolvierte Ausbildungen und bestandene Prüfungen grundsätzlich unbefristet gültig!