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 Hast Du gewusst dass...?

 

Praktische Führerprüfung

Wer die praktische Führerprüfung nicht besteht, kann " frühestens" nach einem Monat wiederholen!

Eine Drittprüfung kann nur erfolgen, wenn eine Fahrschule auf der Prüfungsanmeldung eine abgeschlossene Ausbildung bestätigt hat.

Wird die Führerprüfung 3 Mal nicht bestanden, besagt Art. 23.VZV vom Strassenverkehrsgesetz kann eine vierte und letzte praktische Führerprüfung nur zugelassen werden, wenn ein positiver Test der Zulassungsbehörde die Eignung zum führen eines Motorfahrzeuges bestätigt!

 

 

Führerschein auf Probe

Bei einem Entzug des Führerausweises " innerhalb der Probezeit von 3 Jahren" wird diese um 1Jahr verlängert!

Sollte jedoch der Führerschein auf Probe ein zweites Mal entzogen werden, so wird die Fahrberechtigung anulliert.

Wer dannach noch Motorfahrzeuge lenken möchte, muss wieder erneut " ein Gesuch" um einen Lernfahrausweis stellen.Zusätzlich muss zu den üblichen Unterlagen ein " verkehrspsychologisches Gutachten" einer behördlichen anerkannten Stelle beigelegt werden, die die Fahreignung bejaht, und nicht älter als 3 Monate ist.

Ein neuer Lernfahrausweis kann allerdings frühestens 1 Jahr nach Begehung der Widerhandlung ausgestellt werden.

 

 

Obligatorischer Weiterbildungstag

Die Weiterbildungspflicht muss grundsätzlich innerhalb der ersten 12 Monate der 3 - jährigen Probezeit absolviert werden. Die Nachfrist beträgt in der Regel 3 Monate!

 
 

Wer jedoch die Weiterbildung auch dann nicht absolviert hat, erhält keinen unbefristeten Führerausweis,sondern muss ein "neues Gesuch" um einen Lernfahrausweis stellen!

Wer trotz Vernachlässigung des Weiterbildungstages ein Motorfahrzeug führt, wird wegen Fahrens " ohne Führerausweis" bestraft, und die Erteilung eines neuen Lernfahrausweises ist während mindestens 6 Monaten ausgeschlossen!

 

Unbefristeter Führerschein

 

Erst nachdem das Mindestalter von 21 Jahren erreicht, kein Ausweisentzug erfolgt und der oblig. Weiterbildungstag besucht wurde, wird der unbefristete Führerschein erteilt!

Ab dem 1. Januar 2021 sind einmal absolvierte Ausbildungen und bestandene Prüfungen grundsätzlich unbefristet gültig!